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Qualitätsstufen Q1 bis Q4
  Häufig sind die vom Auftraggeber gewünschten abgezogenen, geglätteten oder gefilzten Putz oder Spachteloberflächen sowie die geforderten Ebenheitstoleranzen in den Leistungsverzeichnissen nicht ausreichend beschrieben. Beispielsweise werden undefinierte Begriffe wie „malerfertig, oberflächenfertig, tapezierfertig“ u.Ä.
  verwendet. Diese Bezeichnungen geben nicht ausreichend genau wieder, welche Oberflächengüte bzw. Oberflächenqualität der Auftraggeber erwartet. Denn sie orientieren sich allein an subjektiven Maßstäben der Ebenheit und der Flächenoptik. Um Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Putz oder Spachtelunternehmer zu verhindern und einen objektiven Bewertungsrahmen für die Güte der Putz/Spachteloberflächen zu schaffen, sollte in jedem Fall das Merkblatt „Putzoberflächen im Innenbereich
– Qualitätsstufen für abgezogene, glatte und gefilzte Putze“ herangezogen werden. Es definiert die Ausführung und die optischen Merkmale von abgezogenen, geglätteten und gefilzten Putz/Spachteloberflächen in vier eindeutig beschriebenen Qualitätsstufen (Q1 bis Q4). Die handwerklichen Grenzen der Ausführungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Qualitätsstufen
und die Zeitabfolge sind in der Planung zu berücksichtigen.
Ausschreibung Entsprechend den Qualitätsstufen sind die gewünschten Putzoberflächen (geglättet, gefilzt, abgezogen) bzw. die Oberflächengüte (Q1, Q2, Q3, Q4), erforderlichenfalls auch
die Art und Ausführung festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Die Qualitätsstufe muss bei Q2 bis Q4 immer zusammen mit der Ausführungsart der Putz/Spachteloberfläche (geglättet oder gefilzt) genannt werden, zum Beispiel: „Q2–geglättet“. Zusätzlich sind die nachfolgenden Wandbekleidungen oder Anstriche und Beschichtungen explizit zu nennen. Eine allgemeine Benennung ist
unzureichend! Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben
über die Oberflächenqualität enthalten, so gilt stets Qualitätsstufe 2 als vereinbart.