Bau & Innenausbaumanagement Partner der MultiGips-Baustoffe VG-ORTH

Alle in Erfüllung eines Kauf- oder Werkvertrages durchgeführten Lieferungen & Leistungen erfolgen unter Zugrundelegung der vereinbarten nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die mit Auftragserteilung Bestandteil des Lieferauftrages / oder Werkvertrages zur Lieferung bzw. zur Herstellung der Leistung sind, und nicht durch eventuelle ausschreibungsbedingte Texte oder Vorbemerkungen außer Kraft gesetzt werden, auch dann, wenn dies ein dinglicher Textteil der  Vorbemerkungsbestimmungen ist. Weiters behält sich die Firma Exakta-Bau Ltd. das Recht vor, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Arbeiten oder Teile von Arbeiten an Drittfirmen (Subfirmen bzw. Lohnwerkvertragsnehmer) zu vergeben, ohne das dies durch eine Einschränkung des Auftraggeber in irgend einer Form untersagt wird.

 

1. Alle gelieferten und montierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser dingliches Eigentum der Exakta Bau Ltd. auch wenn Sie Ihrer Bestimmung und Ihrer Verwendung zugeführt wurden.

2. Tritt der Käufer (AG) ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, ist eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden durch diese Stornogebühr nicht berührt.

3. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen  auch vorprozessualer -, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart.

4. Wir bemühen uns, vereinbarte Liefer- und Ausführungszeiten nach der freigegeben Spezifikationen und Bereitstellung der Planunterlagen des Auftraggebers genauestens einzuhalten, außer unvorhersehbare Ereignisse hindern uns daran. Zu gewährende Nachlieferfristen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Käufer (Werkbesteller) hat alle Mehrkosten zu tragen, die durch von ihm veranlasste Lieferverzögerungen entstehen.

5. Für Gewährleistungsansprüche sind die Regelungen des österreichischen Gewährleistungsrechtes anzuwenden. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Käufers (AG)werden einvernehmlich ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht von uns grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Falle mangelhafter Lieferung oder Leistung gilt als vereinbart, dass der Käufer (AG) nur jene Zahlungsbeträge vorläufig einbehält, die dem Wert des Mangels der Höhe nach entsprechen.

6. Alle bestellten und ausgeführten Leistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach den Herstellerrichtlinien des Erzeugers und den gültigen fachdienlichen Normen in folgender

Reihenfolge ON / DIN / bzw. Euronormen (EN) ausgeführt.

7. Erfüllungsort = Baustelle, Gerichtsstand Wiener Neustadt.