Oberflächengüte und Wandfinish
Bei fachgerechter Verarbeitung entsteht eine sehr ebene Wandoberfläche, die wie schon angedeutet keinen Putz benötigt,
sondern lediglich verspachtelt wird. Für die Qualität der Verspachtelung legt das Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V., Darmstadt, vier Qualitätsstufen
von Q1 bis Q4 fest und beschreibt ihre Ausführung. Damit lassen sich Missverständnisse wegen einer unpräzisen
Beschreibung der Oberflächenanforderungen vermeiden. Denn allgemeine Begriffe wie ›oberflächenfertig‹ oder ›tapezierfähig‹
sind keine ausreichende Definition für die verlangte Oberflächenqualität. Stattdessen ist die Verwendung der
genaueren Qualitätsstufen Q1 bis Q4 gemäß Merkblatt dringend zu empfehlen. Sofern vorher keine Angaben zur Güte
gemacht wurden, gilt automatisch die Standardqualität Q2 als vereinbart. Die verspachtelten Oberflächen von
Gips-Wandbauplatten können gestrichen, tapeziert oder gefliest werden. Zu verfliesende Oberflächen dürfen vorher
nicht gespachtelt werden! Eine auf den Untergrund und das spätere Wandfinish abgestimmte Grundierung der verspachtelten
Wandbauplatten ist vom Nachfolgegewerk aufzubringen, z. B. vom Maler oder Fliesenleger. Es sind die BFS-Merkblätter
Nr. 16 und 17 zu beachten. Hydrophobierte, also wasserabweisend hergestellte Gips-Wandbauplatten müssen vor der Bekleidung mit Fliesen bei Einsatz geeigneter Fliesenkleber (z. B. Ardex)
nicht zusätzlich grundiert werden. Trennwände aus Gips-Wandbauplatten können in allen Innenräumen mit normaler
Feuchtebeanspruchung eingesetzt werden, ausdrücklich auch in Bädern und Küchen von Wohnungen. Für diese Fälle sind die bläulich eingefärbten hydrophobierten Platten besonders geeignet.