Lastenbefestigung und Installationen

 

Aufgrund ihrer homogenen Ausführung und ihres massiven Querschnitts können an Trennwänden aus Gips-Wandbauplatten

leichte und schwere Konsollasten ortsvariabel und sicher mit handelsüblichen Dübeln und Schrauben befestigt werden. Rastermaße oder Ständerweiten brauchen nicht berücksichtigt zu werden,ebenso sind keine lastabtragenden Traversen o.Ä. erforderlich. Leichte Konsollasten bis 0,4 kN/m (40 kp/m) dürfen

ohne weiteren Nachweis angebrachtwerden (kleine Bücherregale oder Wandschränke).

Schwere Konsollasten über 0,4 bis 1,0 kN/m, deren vertikale Wirkungslinie(Hebelarm) höchstens 0,5 m von der Wandoberfläche entfernt ist,können ohne weiteren Nachweis an Wänden aus Gips-Wandbauplatten befestigt werden, sofern die Wanddicke mind.

80 mm beträgt und die Wandhöhe 2/3 der maximal zulässigen Wandhöhe nach DIN 4103-2 nicht überschreitet. Damit ist

in der Regel die Befestigung von Waschbecken oder größeren Wandschränken problemlos möglich. Kabel, Rohre oder Elektrodosen könnenin Gips-Wandbauplatten eingesenkt und damit sozusagen ›unter Putz‹ verlegt werden. Die Öffnungen sind jedoch keinesfalls

auszustemmen, sondern mit dem Rillenzieher für Schlitze bzw. dem Dosensenker für Dosen auszuführen. Anschließend werden die Schlitze mit Gipsmörtel so verschlossen, dass sich eine Überdeckung der Einbauteile von mindestens

1 cm ergibt. Schlitze beeinträchtigen nicht die Standsicherheit der Wand, sofern sie den folgenden geometrischen Randbedingungen

entsprechen:

ƒ Waagerechte Schlitze, die in ihrer Tiefe die halbe Wandstärke erreichen, dürfen nicht länger als 1 m sein.

Längere waagerechte Schlitze dürfen nicht tiefer als 1/3 der Wanddicke sein.

ƒƒ Parallel verlaufende waagerechte Schlitze im Abstand von weniger als 50 cm sind zu vermeiden. Senkrechte Rohrleitungen sind einzeln

in Schlitzen zu verlegen. Der Abstand von zwei Schlitzen auf

derselben Wandseite soll mindestens der Wanddicke entsprechen.

 

Senkrechte Schlitze, deren Tiefe die halbe Wanddicke nicht überschreitet, dürfen beliebig lang sein.

Tiefere Schlitze sollten nicht länger als 1 m sein. Alle Einbauteile sind korrosionsgeschützt auszuführen und nach der Installation mit mindestens 1 cm Überdeckung zu verschließen. Bei Schlitzen, die nicht verschlossen werden, darf nur die verbleibende Restdicke als Wandmaß angesetzt werden.

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