Elastischer Anschluss mit Randstreifen


Die Regelbauweise ist der elastische Anschluss mit umlaufenden Randstreifen. Sie sorgen für die allseitige akustische Entkoppelung der Trennwand gegenüber dem Boden, der Decke und den angrenzenden Wänden. Dadurch wird die Flankenübertragung
des Schalls deutlich vermindert, was DIN 4109 Beiblatt 1 mit
einem Bonus von 2 dB auf den rechnerischen Schallschutz berücksichtigt (Fußnote 3 zu Tabelle 1). Baupraktische Messungen
haben gezeigt, dass bei fachgerechter Ausführung des elastischen Anschlusses der tatsächliche Schallschutz
sogar oft über dem rechnerisch ermittelten
liegt. Nach DIN 4103-2 können die elastischen
Randstreifen z. B. aus Bitumenfilz, Presskork oder – bei Brandschutzanforderungen – aus Mineralwolle bestehen.
Diese Norm wird zur Zeit überarbeitet.
Der Hersteller hat außerdem ein Prüfzeugnis für einen Randstreifen aus PESchwerschaum (Rohdichte 120 kg/m³) erworben, in dem die konstruktive Gleichwertigkeit zu den in der Norm beschriebenen
Randstreifen bestätigt wird.
Der PE-Schwerschaum bietet einen sehr hohen baupraktischen Schallschutz, insbesondere bei der wichtigen Reduzierung
von Körperschallübertragung, sowie außerdem Vorteile in der Verarbeitung und der Optik (weiße Farbe wie der Gips selbst). Der Randstreifen kann wahlweise einseitig selbstklebend/vlieskaschiert oder beidseitig vlieskaschiert für die Verlegung in einem Bett aus Gipskleber verwendet werden. Das Prüfzeugnis gilt jedoch ausdrücklich nur für PE-Schwerschaum hoher Rohdichte. Leichteres Polyethylen mit Rohdichten unter 60 kg/m³ ist laut MPA Braunschweig ungeeignet. Speziell Estrichstreifen mit einer Rohdichte von nur 30 kg/m3 unterliegen am Wandanschluss zu starken Verformungen. Gemäß Kiwa-Beurteilungsrichtlinie gehören PE-Schaumstreifen unter 60 kg/m3 Rohdichte ebenso wie Dachpappe ausdrücklich zu den nicht zulässigen Materialien für die Randanschlüsse. Wie ausführliche Prüfungen ergeben haben, kann PE-Schwerschaum durch sein hohes Stoßstellendämm-Maß vor allem die indirekte Schallübertragung über flankierende Bauteile deutlich reduzieren. Die Bauteile regen sich dann untereinander
kaum noch akustisch an, was beispielsweise für Haus- oder Wohnungstrennwände zwischen unterschiedlichen
Wohneinheiten von Bedeutung ist, an die leichte Trennwände aus Gips-Wandbauplatten angrenzen.
Schallentkopplungsstreifen aus speziellem Bitumenfilz bewirken hingegen eine besonders hohe Direktschalldämmung und verbessern dadurch unmittelbar das Schalldämm-Maß der Trennwand aus Gips-Wandbauplatten. Randstreifen aus nicht brennbarer Mineralwolle müssen eingesetzt werden, wenn für die Trennwand Anforderungen an den Brandschutz vorliegen.

Fachgerecht ohne Schallbrücken
Der elastische Anschluss wird allein mit
den Randstreifen und ohne Mauerwerksanker, Wandwinkel oder ähnliche starre Verbindungsteile ausgeführt. Für
das Erreichen des bestimmungsgemäßen Schallschutzes ist von herausragender Bedeutung, dass die Randstreifen nicht
überspachtelt werden. Baupraktisch wird dies durch Randstreifen erreicht, die breiter als die zu errichtende Wand sind. Der
Überstand ist nach Ausführung der Spachtelarbeiten wandbündig abzuschneiden, sodass ein saubere und sichtbar
bleibende Anschlussfuge ohne schalltechnisch relevante Verbindung zwischen
Trennwand und flankierendem Bauteil entsteht. Eventuell auf den angrenzenden Decken und Wänden anschließend aufzubringender Putz wird durch einen Trennschnitt von der Trennwand aus
Gips-Wandbauplatten getrennt. Bei besonderen Anforderungen an den Schallschutz werden statt der naturweißen Standardplatten mit mittlerer Rohdichte (ca. 850 kg/m3) nach DIN EN 12859 rötlich gekennzeichnete Platten mit hoher Rohdichte eingesetzt (ca.1.200 kg/m3). Einschalige 100 mm dicke Trennwände aus massiven Gips-Wandbauplatten mit hoher Rohdichte erreichen bei einem Flächengewicht von nur 120 kg/m² Schalldämmwerte bis 46 dB
(RW,P). Eine noch weitergehende Verbesserung mit einem Schallschutz bis 68 dB (RW,P) lässt sich mit zweischaligen Trennwänden aus Gips-Wandbauplatten erreichen, die mit Mineralwolle im Zwischenraum ausgeführt werden

Kriterien für die Anschlusswahl
Für den Anschluss am Boden kann als zusätzliche
Sicherheit gegen Durchfeuchtung oder als Wärmedämmschicht, z. B. bei nicht unterkellerten Räumen, ein Hydrosockel aus Schaumglas eingesetzt werden. Nach Kiwa-Beurteilungsrichtlinie ist dabei aus schalltechnischen Gründen der Einsatz eines weiteren der o.g. Randstreifen notwendig (z. B. aus PE-Schwerschaum). Ein gleitender Anschluss, bei dem die Trennwand aus Gips-Wandbauplatten in U-Profile oder Haltewinkel eingreift, muss vorgesehen werden, wenn aufgrund der bautechnischen Randbedingungen mit verstärkten Bauteilbewegungen zu rechnen ist, etwa bei Gebäuden in Holzbauweise oder bei Decken mit großer Spannweite und daraus resultierenden größeren Durchbiegungen. Der starre Anschluss ohne Randstreifen sollte nur für Wände ohne jede Schallschutzanforderung sowie bei vernachlässigbaren Bauwerksbewegungen eingesetzt werden.

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