Einordnung leichter Trennwände ins Gebäudekonzept


Gips-Wandbauplatten bilden grundsätzlich nichttragende innere Trennwände, die allein der Grundriss- und Raumaufteilung dienen. Die Trennwände sind also kein Teil der Konstruktion und Gebäudestatik. Sie dienen nicht als Deckenauflager und nicht der Gebäudeaussteifung. Gerade deshalb lassen sie sich äußerst
flexibel einsetzen, denn ihre Positionen sind nicht starr in der Tragwerksplanung vorgegeben. Die genaue Grundrissaufteilung
braucht erst in einer späten Planungsphase festgelegt werden, falls es die Umstände erfordern sogar erst während oder nach Fertigstellung des Rohbaus. Bei späteren Umbauten, etwa im
Rahmen einer Umnutzung oder eines Mieterwechsels, ist es möglich, leichte Trennwände wieder zu entfernen, wenn größere Raumzuschnitte benötigt werden. Gips-Wandbauplatten mit elastischem Anschluss lassen sich mit wenig Aufwand und ohne Beeinträchtigung der Bausubstanz wieder zurückbauen. Ebenso können die leichten Wände nachträglich hinzugefügt werden, falls
zusätzliche Räume abgeteilt werden sollen. Bei entsprechender Bemessung der Decke mit dem nachfolgend näher beschriebenen Trennwandzuschlag können leichte Trennwände ohne Berücksichtigung von Wandträgern, Deckenverstärkungen
o.Ä. frei im Raum angeordnet werden.

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