Nichttragende innere Trennwände aus massiven Gips-Wandbauplatten kombinieren die Vorteile
des Mauerwerks- mit denen des Trockenbaus. Die robusten, aber leichten Wände werden zunehmend
für die Raumaufteilung in Büros, Krankenhäusern und Schulen, vor allem aber auch im
Wohnungsbau eingesetzt. Worauf müssen Gutachter und Sachverständige bei der Beurteilung der
fachgerechten Ausführung achten?
Gips-Wandbauplatten dienen zur Errichtung leichter nichttragender Trennwände, die im modernen Bauen für die rationelle
und flexible Grundrissaufteilung von Geschossbauten immer häufiger verwendet werden. Die Platten sind 60, 80 oder 100 mm dick und im Standardformat 666 x 500 mm groß. Sie werden ohne
Unterkonstruktion, allein mit Gipskleber in den Fugen zu massiven, aber leichten Wänden zusammengesetzt. Eine umlaufende Nut und Federausbildung an den Stirnseiten der Platten gewährleistet dabei
stabile sowie lot- und fluchtrechte Wände. Die Oberflächen von Gips-Wandbauplatten benötigen keinen Putz, sondern werden lediglich im Fugenbereich oder vollflächig verspachtelt. Dies spart einen
kompletten Arbeitsgang, reduziert die Wanddicke und vermeidet Wartezeiten bis zum Austrocknen des Putzes respektive des Mauermörtels. Es handelt sich um eine weitgehend wasserfreie, also
›trockene‹ Bauweise, bei der aber anders als im herkömmlichen Trockenbau besonders robuste und stabile Massivwände entstehen. Zur eindeutigen Unterscheidung wird deshalb bei Gips Wandbauplatten
von massivem Trockenbau gesprochen.
Geregelte Bauweise
Massive Gips-Wandbauplatten werden in Deutschland unter der Produktbezeichnung MultiGips Wandbauplatten hergestellt.
Der Hersteller stellt in seinen anwendungstechnischen
Unterlagen sowie auf seiner Homepage www.multigips.de
alle Fachinformationen und aktuellen Verarbeitungsregeln für die Fläche und die Anschlussdetails sowie die jeweils relevanten
Prüfzeugnisse zur Verfügung. Weitere Arbeitsgrundlagen des Sachverständigen sind die europäisch harmonisierten
und auch von der Schweiz übernommenen Produktnormen DIN EN 12859 (Gips-Wandbauplatten) und DIN EN 12860 (Gipskleber). Die Anwendung von Gips-Wandbauplatten für nichttragende Innenwände ist
national in DIN 4103 Teil 2 Nichttragende innere Trennwände – Trennwände aus Gips-Wandbauplatten geregelt. Auch DIN 4102 Teil Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile
und Sonderbauteile sowie Beiblatt 1 zu DIN 4109 Schallschutz im Hochbau gehen ausdrücklich auf Gips- Wandbauplatten ein. Da es sich bei Trennwänden aus Gips-Wandbauplatten um eine geregelte
Bauweise handelt, werden keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen benötigt.